Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare und Schulungen liegen diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare und Schulungen” der Train 5 GmbH zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Train 5 GmbH schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Train 5 GmbH.
§ 2 Seminaranmeldungen und Datenspeicherung
Sie können sich telefonisch, schriftlich, per E-Mail und im Internet zu einem unserer Seminare anmelden. Bei einer Anmeldung über unsere Webseite erhalten Sie umgehend eine Buchungsbestätigung. Diese ist noch keine Vertragsannahme.
Nachdem Ihre Buchung bei uns eingegangen ist wird diese bearbeitet und bei erfolgreicher Annahme erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses).
Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Train 5 GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt mit seiner Anmeldung die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die Train 5 GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke innerhalb der Train 5 GmbH verwendet.
§ 3 Stornierung
3.1 Offene Online-Seminare und Seminare gem. Train 5-Seminarkalender
Sie können Ihre Anmeldung bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung Ihrer Anmeldung innerhalb von 21 Tagen vor Seminarbeginn bis einschließlich 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 % der Seminargebühr. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt.
Danach, oder bei Nichterscheinen des Seminarteilnehmers, stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr in Rechnung.
Wir behalten uns vor, die Seminardauer bei geringer Teilnehmerzahl zu verkürzen. Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, Sie auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück.
3.2 Firmenspezifische (Online)-Seminare
Sie können Ihre mit der Train 5 GmbH vereinbarten Seminartermine bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung Ihrer Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Seminarbeginn bis 7 Tage vor Seminarbeginn erheben wir 50 % der Seminargebühr und allenfalls bereits angefallene Spesen. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt.
Bei Stornierung des firmeninternen (Online)-Seminars weniger als 7 Tage vor Seminarbeginn stellen wir Ihnen die volle Seminargebühr und eventuell bereits angefallene Kosten, z.B. die Erstellung individueller Trainingskonzepte und Materialien in Rechnung.
Wir behalten uns Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei kurzfristigem Ausfall des Referenten) vor. Bei einer Absage durch uns werden wir versuchen, mit Ihnen einen anderen Veranstaltungstermin zu vereinbaren, sofern Sie hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten Sie die bereits bezahlten Gebühren zurück. Auch ist es möglich, einen geeigneten Ersatzteilnehmer für das Training zuzulassen. Hierbei sind die technischen sowie fachlichen Anforderungen zu beachten.
3.3 Schriftliche Stornierungen
Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail genügt. Mündliche Stornierungen sind unwirksam. Für den Fall, dass ein Seminar oder eine Schulung aufgrund eines Umstandes entfällt, den die Train 5 GmbH zu vertreten hat und eine AlternativVeranstaltung und/oder ein Alternativtermin nicht vereinbart wird, wird die Train 5 GmbH die bezahlten Gebühren zurückerstatten.
Muss aus organisatorischen Gründen ein Schulungstermin seitens der Train 5 GmbH abgesagt werden, so können über die Seminargebühr hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.
Sollte aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht behebbarer technischer Probleme (Serverausfall etc.) ein Training kurzfristig nicht stattfinden können, bieten wir den angemeldeten Teilnehmern Ersatztermine an oder erstatten die Seminargebühr zurück. Weitere, über die Seminargebühr hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
3.4. Ausfall des Teilnehmers aufgrund nicht erfüllter, technischer Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Stellt ein Teilnehmer zu Seminarbeginn fest, dass die technischen Voraussetzungen für die Seminarteilnahme nicht erfüllt sind und kann nicht am Seminar teilnehmen, wird die volle Seminargebühr fällig.
Wir empfehlen unbedingt vor dem Seminar bzw. der Seminarbuchung die Erfüllung der Mindestanforderungen zu prüfen. Auf unserer Webseite finden Sie hierzu Prüf- und Checklisten sowie eine strukturierte Anleitung zur Prüfung. Die Anforderungen sind für Onlinetraings nicht ungewöhnlich hoch, müssen aber zwingend erfüllt sein.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die Preisangaben auf der Webseite verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Eine Rabattgewährung bei der Anmeldung mehrerer Teilnehmer ist nur nach vorheriger Absprache mit Train 5 möglich, wenn sie von einer anmeldenden Person/Stelle erfolgt und eine Sammelrechnung erstellt wird. Bei firmeninternen Seminaren findet keine Rabattierung statt.
Bei offenen Onlineseminaren und PräsenzVeranstaltungen werden die Seminargebühren vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen.
Die Gebühren für die Teilnahme an Seminaren und Schulungen der Train 5 sind in Euro zu entrichten und umgehend nach Rechnungsstellung ohne Abzug inkl MwSt zu entrichten. Eine nur zeitweise Teilnahme an unseren Seminaren berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Seminargebühr. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. den §§ 286, 288 BGB in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. aus dem jeweils offenstehenden Betrag zu berechnen.
§ 5 Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Trainingsunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Trainingsunterlagen darf – auch auszugsweise – ohne unsere schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Digitale Unterlagen die im Seminar oder der Train 5 Onlineakademie zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich für den angemeldeten Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Dies trifft auch auf Übungsbeispiele, Checklisten und Vorlagen zu.
Während eines Onlinetrainings dürfen durch Teilnehmende keine Bildschirmaufzeichnungen angefertigt werden. Insbesondere in Persönlichkeitestrainings unterliegen alle im Training besprochenen Themen, Gruppenarbeiten und Übungen der Schweigepflicht durch Train 5 und werden nicht nach außen weiter gegeben.
§ 6 Haftung der Train 5 GmbH und der Teilnehmer
Das Seminar wird so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminarziel erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet Train 5 nicht.
Besuch und Seminarinhalt werden dem Teilnehmer durch ein Schulungszertifikat bestätigt.
Train 5 haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit vorliegend nichts anderes geregelt ist, ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, im übrigen insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist die Haftung der Train 5 ausgeschlossen.
§ 7 Mindestteilnehmerzahl /Änderungsvorbehalt
Train 5 ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei öffentlichen Trainings die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Trainer aufgrund von Erkrankung oder Gründen, die nicht durch Train 5 zu vertreten sind, ausfällt und kurzfristig kein Ersatztrainer gestellt werden kann.
Im Falle eines Trainerausfalls wird Train 5 den Kunden unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätesten fünf Werktage vor Trainingsbeginn über die Nichtverfügbarkeit des Trainings informieren und dem Kunden unverzüglich die Vergütung erstatten.
Train 5 ist berechtigt, den Trainingsinhalt und -aufbau dem Stand der aktuellen Entwicklung entsprechend anzupassen und zu aktualisieren.
§ 8 Widerrufrecht bei Verbrauchern
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, wird auf die folgende Belehrung hingewiesen:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Train 5 GmbH
Friedrich-Ebertstraße 30
65451 Kelsterbach
oder an info@train5.de
§ 9 Schlussbestimmung/Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag, der AGB oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Darmstadt.
Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Anbieter und einem Verbraucher im o.g. Zusammenhang ergeben, kann die allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ unter der Adresse www.verbraucher-schlichter.de angerufen werden.
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Train 5 auf Dritte übertragen werden.
Soweit wesentliche Bestimmungen des geschlossenen Vertrages nicht tangiert werden und es zur Anpassung an aktuelle Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich beeinträchtigen würde, ist eine Änderung dieser AGB zulässig.
Die AGB können auch angepasst, ergänzt oder sonst verändert werden, soweit dies zur Beseitigung von etwaigen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages, z.B. aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist, so z.B. wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
[Stand: Januar 2024]